Vorsorge

Selbstbemächtigung &
Selbstkompetenz

Infos

Die Vorsorge orientiert an den Mutterschaftsrichtlinien kann ausschließlich von mir oder im Wechsel mit deiner GynäkologIn erfolgen. Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen erstattet. Die Rufbereitschaft im Rahmen einer Hausgeburt/Wehenbegleitung sind in der Regel anteilig. Bitte informiere dich bei deiner Krankenkasse. Rufbereitschaft bedeutet, ich bin ab der 37 + 0 SSW bis 24 h nach der Geburt, rund um die Uhr, erreichbar. In Dienstausfällen ermöglicht eine kompetente Kollegin meine Vertretung. Aktuell kann ich aufgrund meiner familiären Situation keine Hausgeburten begleiten.

Leistungen

  • Die Vorsorge beinhaltet u.a. Austausch über aktuelles, seelisches und körperliches Befinden, Kontrolle von Blutdruck und Urin, Beobachtung der körperlichen Veränderungen, Leopold Handgriffe (spezieller Handgriff zur Beurteilung für den kindlichen Wachstum, der kindlichen Lage und des Fruchtwassers), gemeinsame Beobachtung und Bewertung der Kindsbewegungen, Auskultation der kindlichen Herztöne
  • ggf. Blutabnahme/Screenings
  • Ultraschall ausschließlich durch die gynäkologische Praxis
  • bei Abweichung von regelrechten Verläufen oder Risikoschwangerschaften findet die Vorsorgeuntersuchung in ärztlicher Kooperation statt.
  • Vorsorge Untersuchungen finden bei dir zuhause statt
  • Geschwisterkinder, PartnerIn… alle sind willkommen !

Ich freue mich auf deine Anfrage und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.